Öffnungszeiten: Mi 08.00 - 10.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung
Terminvereinbarung: 0178 - 5642607
ÄNDERUNGSABNAHME
NACH §19(3) STVZO
Prüfstützpunkt
Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK).
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Papiere nicht vergessen
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.
Teilegutachten für Änderungsabnahme
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
HAUPTUNTERSUCHUNG (HU)
NACH §29 STVZO INKL. „UMA“ (AU)
OLDTIMERBEGUTACHTUNG
NACH §23 STVZO
ÄNDERUNGSABNAHME
NACH §19(3) STVZO