Gutachten

Unfallgutachten

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Zur Beweissicherung über die Schadenshöhe sowie den Schadensumfang erstellen wir Ihnen ein vollständiges und sachgerechtes Unfallgutachten. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen kostet Sie nichts und bietet Ihnen Vorteile in Bezug auf die Beweispflicht gegenüber der Versicherung und dem Gericht.

Als qualifiziertes Sachverständigenbüro erstellen wir für Sie Gutachten für Fahrzeugarten. Die Kosten des erstellten Gutachtens sind bei einem unverschuldeten Unfall für Sie als Geschädigter kostenlos. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.

  • Als Unfallopfer haben Sie das Recht sich für den Kfz - Gutachter / Kfz - Sachverständiger Ihrer Wahl zu entscheiden. Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter - diesen brauchen Sie nicht zu akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.
  • Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz - Sachverständigenbüros erhalten Sie ein objektives Gutachten als solide Basis für die weitere Abwicklung.
  • Ein Gutachten mit Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.
  • In unseren Gutachten werden Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
  • Die Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 750 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 750 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.
  • Ein Gutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob Sie Ihr Auto reparieren wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst.
  • Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachters nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Hierfür sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc hinzu gezogen werden.

Oldtimergutachten

Die Versicherung Ihres Oldtimers benötigt in der Regel ein Wertgutachten des Fahrzeugs, das Sie versichern möchten.

Sollte Ihr Oldtimer aufgrund eines unglücklichen Ereignisses nicht mehr zu einer Begutachtung zur Verfügung stehen, können Sie den tatsächlichen Wert nicht nachweisen. So ist der Marktwert beispielsweise nach einem Diebstahl oder Brandschaden Ihres raren Fahrzeuges nicht nachweisbar. In diesem gesonderten Gutachten für Oldtimer werden technische Daten, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und die Zustandsnote erfasst. Wiederbeschaffungs-, Zeit-, und Marktwert werden mit Hilfe vieler verschiedener Bewertungskriterien ermittelt.

Beweissicherungsgutachten

Das Beweissicherungsgutachten dient als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche z.B:

  • Tachomanipulation (Manipulation der km-Laufleistung)
  • Unfallfahrzeug (Reparatur wurde nicht Sach- und Fachgerecht ausgeführt).

Sollten Ihnen bereits nach einigen Tagen oder Wochen schwerwiegende Mängel an Ihrem Gebrauchtwagen auffallen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf mögliche nicht im Kaufvertrag festgehaltene Unfallschäden.

Sämtliche Auffälligkeiten werden von uns dokumentiert und ein Beweissicherungsgutachten mit Fotos über den aktuellen Zustand erstellt.

Beweissicherungs gutachten

Das Beweissicherungsgutachten dient als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche z.B:

  • Tachomanipulation (Manipulation der km-Laufleistung)
  • Unfallfahrzeug (Reparatur wurde nicht Sach- und Fachgerecht ausgeführt).

Sollte Ihnen bereits nach einigen Tage oder Wochen schwerwiegende Mängel an Ihrem Gebrauchtwagen auffallen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf mögliche nicht im Kaufvertrag festgehaltene Unfallschäden, . Sämtliche Auffälligkeiten werden von uns dokumentiert und ein Beweissicherungsgutachten mit Fotos über den aktuellen Zustand erstellt.

Leasingrückgabe

Wenn ein Leasing-Vertrag endet, kann es teuer werden. Wir erklären Ihnen, mit welchen Tricks die Leasing-Banken und Autohändler arbeiten und wie Sie sich gegen hohe Nachforderungen wehren können.

Die Vertragsbedingungen für geleaste Fahrzeuge sehen vor, dass der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug haftet. Bei der Bewertung des Fahrzeuges gibt es immer wieder Streit über die entsprechenden Abnutzungen, die in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung hinausgehen. Diese Angabe führt nicht selten zu Unklarheiten bei der Leasingrückgabe. Daher ist es ratsam vor der Leasingrückgabe das Fahrzeug durch einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Als KFZ-Gutachter für NRW bieten wir Ihnen eine umfassende Begutachtung und Beratung sowie Reparaturempfehlungen für Ihr Leasingfahrzeug. So können Sie ganz entspannt zur Leasingrückgabe fahren.

Das Fahrzeug muss nicht in einem Neuwagen-Zustand zurück gegeben werden, sondern nur in einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand sein.

Oft versuchen Händler und Gutachter, jede Delle, jede Schramme in Rechnung zu stellen. Nach der aktuellen Rechtsprechung stellen normale Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung dar.

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Öffnungszeiten

Bonn, Montag bis Freitag:

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Ruppichteroth:
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Leistungen

  • 24h-Service
  • Begutachtung vor Ort
  • bei Unschuld keine Kosten
  • Bewertungsgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Restaurationsbegleitung