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OLDTIMERBEGUTACHTUNG
NACH §23 STVZO
Prüfstützpunkt
Foto: GTÜ GmbH
Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, wendet sich bitte direkt an das KFZ-Sachverständigenbüro Sammer & Tribbensee, Zum Lindenbusch 6 in Merchernich – Obergartzem. Der GTÜ-Prüfingenieur des KFZ-Sachverständigenbüro Sammer & Tribbensee kann Ihnen in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.
HAUPTUNTERSUCHUNG (HU)
NACH §29 STVZO INKL. „UMA“ (AU)
OLDTIMERBEGUTACHTUNG
NACH §23 STVZO
ÄNDERUNGSABNAHME
NACH §19(3) STVZO